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Unser Anspruch für Ihren Erfolg
Seit September 2006 besteht die FIXIT GRUPPE als Dachorganisation der fünf Baustoffspezialisten FIXIT, GREUTOL, HASIT, RÖFIX und KREISEL.
Mit innovativen Produkten, höchstem Augenmerk auf Qualität und einer stets mitwachsenden Organisation ist es der Unternehmensgruppe gelungen sich große Marktanteile zu sichern. Die langjährige Erfahrung und das Fachwissen von Wärmedämmung über ökologische Renovierungen bis hin zu bauchemischen Lösungen sollen durch die gemeinsame Organisation besser vernetzt und für den Kunden genutzt werden. Die Zeichen stehen auf Zukunftsorientierung
Was mit regionalen Baustoffwerken begann, ist nach vielen Jahrzehnten starker Expansion zu einem europaweit tätigen Konzern herangewachsen. Mit der starken Expansion steigen auch die Anforderungen an das Gesamtmanagement und an die Verwaltung der fünf Unternehmen. Die Mitarbeiter der FIXIT GRUPPE koordinieren länderübergreifende Projekte und Aufgaben. Dabei werden wertvolle Erfahrungen ausgetauscht und die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Die Hauptaufgabe der FIXIT GRUPPE besteht darin, alle Marken- und Länderorganisationen zu unterstützen. Zentrale Abteilungen wie Forschung & Entwicklung, Marketing sowie IT bündeln die Anliegen der Länder und Marken. Aber auch die Bereiche Logistik, Anlagentechnik und Controlling werden zentral koordiniert.
Compliance - Leitlinien und Prozesse
Compliance-Gebot
Die Beachtung von Recht und Gesetz und das regelkonforme Verhalten gehören zu den grundlegenden Werten und Prinzipien unseres Unternehmens. Dieses klare Bekenntnis zur Regelkonformität (Compliance) verbindet alle unsere Mitarbeiter über Ländergrenzen und Kulturen hinweg. Verstöße gegen geltendes Recht und Gesetz und/oder interne Verhaltensregeln werden in unserem Unternehmen nicht geduldet und mithilfe effektiver Maßnahmen proaktiv verhindert.
Compliance-Meldeplattform
Wir setzen auf Prävention und gründliche Aufklärung mutmaßlicher Compliance-Verstöße. Durch wirksame Kontrollmechanismen und nützliche Informations-/Meldekanäle werden Missstände fokussiert minimiert und wiederholtes Fehlverhalten konsequent vermieden. Grundsätzlich sind Verstöße gegen gesetzliches oder unternehmensinternes Regelwerk auf dem regulären Dienstweg zu melden (z.B. bei Vorgesetzten, Betriebsrat, Konzernrevision, etc.). Wenn der Hinweisgeber davon ausgeht, dass eine Erledigung nicht sichergestellt wird oder dass ihm durch die Meldung persönliche Nachteile entstehen könnten, steht ihm unsere Compliance-Meldeplattform zur Verfügung.
Wer kann Compliance-Verstöße melden?
Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner der FIXIT GRUPPE sind aufgefordert, zielführende und plausible Hinweise hinsichtlich Compliance-Verstöße unter Offenlegung der eigenen Identität abzugeben. Anonyme Hinweise werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und bearbeitet.
Welche Verstöße sollen gemeldet werden?
Wichtig ist, dass ausschließlich Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung (z.B. Diebstahl, Betrug, Korruption, Mobbing) oder einen systematischen Verstoß gegen das Recht, Gesetz oder unternehmensinterne Verhaltensregeln hindeuten. Bei einem erkennbaren Missbrauch der Compliance-Meldeplattform (z.B. für gegenstandlose Anschuldigungen, Verleumdung) behält sich die FIXIT GRUPPE rechtliche Schritte oder disziplinarische Maßnahmen gegen den Hinweisgeber vor.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Eingehende Hinweise werden ausschließlich durch die Compliance-Verantwortlichen der FIXIT GRUPPE empfangen, bearbeitet und stets streng vertraulich behandelt. Der Informations- und Datenaustausch zwischen Compliance-Verantwortlichen und Hinweisgebern erfolgt mittels verschlüsselter Email-Kommunikation. Angemessener Schutz der Hinweisgeber vor diskriminierenden oder disziplinarischen Maßnahmen wird jederzeit garantiert. Bei Bedarf können relevante personenbezogene Daten und Informationen an die Polizei und/oder an andere Ermittlungsbehörden oder sonstige Behörden übermittelt werden. Erhobene (personenbezogene) Daten werden ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Fristen aufbewahrt und im Sinne gesetzlicher Datenschutzbestimmungen gelöscht. Die Datenerhebung erfolgt auf freiwilliger Basis und kann seitens des Hinweisgebers jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Die Offenlegung der Hinweisgeberidentität ist für eine transparente Ermittlung der Sachverhalte und effiziente Fallerledigung unerlässlich. Anonyme Hinweise werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und bearbeitet.